Aus den Daten der Karteikarte wird durch einen Klick auf dem Schalter Rechnung erstellen ein Rechnungsformular ausgefüllt. Dabei kann die Rechnung direkt an den Patienten, oder an seine Versicherung ausgestellt werden, für die Sie den Patienten untersucht haben (z.B. Rechnung für Atteste auf Verlangen von Versicherungen). Damit keine Abrechnung "vergessen" wird, können Sie alle Patienten aussuchen lassen, bei denen sich noch nicht abgerechnete (d.h. nach dem letzten Abrechnungsdatum eingetragene) Karteikarteneinträge befinden.
Aus den in der Karteikarte eingetragenen Abrechnungsnummern kann automatisch eine Rechnung erstellt werden, wobei der Gesamtbetrag der Leistungen auf 5 Rappen gerundet wird. Der Schalter 'Regelwerk prüfen' überpüft die Rechnung auf Richtigkeit (z.B. Ausschlussnummern). Ist keine Leistung mit MwSt angegeben, so wird eine Rechnung ohne MwSt ausgestellt.
Ob auf der Rechnung Leistungen nach der alten / neuen SSO abgerechent werden, kann beim jeweiligen Patienten frei gewählt werden. Standardmässig wird die SSO-neu verwendet.
Die Originalrechnung mit Details kann wahlweise als klassische Rechnung (siehe obiges Rechnungsformular), oder im TP-Format (Bild oben) ausgedruckt werden.
Wird in den Einstellungen die Verwendung der QR-Codes ausgewählt, so wird zusätzlich zu der Originalrechnung mit Details eine Rechnung im QR-Format ausgedruckt, welche nur notwendige Informationen für die Überweisung des Betrages enthält (erfüllt Datenschutzbestimmung).
Wird in den Einstellungen die Verwendung der Einzahlungsbelege ausgewählt, so wird zu jeder als 'bar bezahlt' gekennzeichneten Rechnung ein Einzahlungsbeleg ausgedruckt.
Die Abrechnung kann automatisch für alle Patienten durchgeführt werden.
In dem Formular werden für die gewählten Patienten mit einem Klick auf
dem Schalter 'Gewählte Rechnungen ausdrucken' die Rechnungen ausgedruckt. Bei
Bedarf kann man auch Einzelrechnung eines Patienten ausdrucken.
Die ausgestellte Rechnung wird in eine Liste unbezahlter Rechnungen aufgenommen.
In einem ähnlichen Formular kann man die Abrechnung über die Zahnärztekasse
(ZÄK) durchführen lassen. Dabei werden die Rechnungen nicht ausgedruckt,
sondern Abrechnungsdateien erstellt, welche an die ZÄK abgeschickt werden.
Im Formular für Firmen (z.B. SUVA, Versicherungen, Ämter, ...) wird das Verzeichnis
der offenen Rechnungen an Firmen gezeigt, die ausgedruckt werden können.